Bevor wir zur Geschichte unseres Bezirksverbandes kommen, vorab zum besseren Verständnis, einige Hinweise und Erläuterungen um das Schützenwesen.


Historie

Geschichte der Schützenbruderschaften

Entstehung im Mittelalter

Die Entstehung des Schützenwesens reicht in Deutschland und dem benachbarten Ausland bis weit in das Mittelalter zurück. Die Bruderschaften hatten in dieser Zeit die Aufgabe, Haus und Hof in Kriegszeiten, bei Seuchengefahren und Glaubensstreitigkeiten zu schützen, besonders aber vor Gesindel, brandschatzenden Banden und Räubern zu verteidigen.

In der Frühzeit ihres Bestehens waren sie reine Selbstschutzgemeinschaften. Die herrschenden Stände und Magistrate sahen dies natürlich sehr gerne, wird ihnen durch solche Gemeinschaften Aufgaben und Pflichten der Bevölkerung gegenüber abgenommen. Dadurch erfuhren diese Gemeinschaften und „Schützengilden“ eine große Unterstützung und erhielten weiteren Auftrieb.
Es blieb im Laufe der Jahre jedoch nicht bei den Aufgaben des Selbstschutzes. Schon damals nahmen die „Schützen” an öffentlichen Festlichkeiten teil. Hierbei traten sie nicht nur als Veranstalter in Erscheinung, sondern auch als schützende oder ordnende Organisation, wie es ihre ursprüngliche Aufgabe war. Dies war besonders bei allen kirchlichen Veranstaltungen, Festen und Prozessionen der Fall. Dieses, als militärisch zu bezeichnende, Wesen der Schützengilden herrschte etwa in der Zeit vom 14. bis zum 16. Jahrhundert vor.

Ab dem 17. Jahrhundert jedoch werden dann die Verteidigung und Ordnung fast ausschließlich von bezahlten Söldnern übernommen. Dadurch verloren die militärischen Aufgaben der Schützengilden immer mehr an Bedeutung. Um jedoch ihre bisherigen Aufgaben nicht einfach aufgeben zu müssen, gingen die Schützen dazu über, Feste mit Schießübungen und Wettbewerben zu veranstalten. Die ersten "Schützenfeste" waren hiermit geboren.

Etwa im 18. Jahrhundert war diese Entwicklung abgeschlossen. Aus den ehemals militärischen Schützengilden waren nun rein bürgerliche Vereinigungen geworden. Was aus dieser Zeit blieb, war die starke und feste Bindung zur Kirche. Die religiöse Betätigung wird im Laufe der Zeit die wichtigste Aufgabe der Schützengilden. Diese enge Bindung zur Kirche erfolgte zwangsläufig, weil die Kirche in dieser Zeit eine gewichtige Rolle, auch in Politik und Gesellschaft innehatte; und so war eine „bürgerliche Vereinigung” ohne Unterstützung der Kirche so gut wie unmöglich. Die Schützengilden entwickelten sich vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund zu „Bruderschaften”.
Neben dem Schutz bei kirchlichen Feiern und Prozessionen kamen karitative Aufgaben hinzu. Durch diese Schwerpunkte - wehrhafter Schutz, verbunden mit Disziplin, Nächstenliebe und Gebet - entwickelte sich das eigentliche Wesen der Schützenbruderschaften.

Aus diesem Geist heraus entstand die bis in die heutige Zeit bindende Parole „Für Glaube, Sitte und Heimat”.

Sebastianus, der geläufigste Schützenheilige.
Alsbald gingen immer mehr Schützenbruderschaften dazu über, einen Schutzpatron zu erwählen und in ihrem Vereinsnamen zu manifestieren. Die meisten entschieden sich für den heiligen Sebastianus, andere für Eustachius, Hubertus oder den/die Patron/Patronin ihrer jeweiligen Pfarrgemeinde. Häufig kam es vor, dass der Schutzpatron einer im Ort besonders stark vertretenen Berufsgruppe gewählt wird, wie beispielsweise in Bergbaugebieten die Hl. Barbara.

 

Bruderschaften zur Zeit der Aufklärung

Im Laufe der weiteren Entwicklung des Bruderschaftswesens waren erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, besonders im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen des späten 18. Jahrhunderts. Viele der im Mittelalter gegründeten Vereine verloren diesen Überlebenskampf und der
Leitgedanke „Für Glaube, Sitte und Heimat” ging oftmals in den verschiedenen Teilen unseres Landes für immer verloren. Andere Landesherren hingegen retteten ihre Schützenbruderschaften dadurch, dass sie versuchten, mit Verordnungen und Erlassen die Ordnung der Bruderschaften wieder herzustellen, da viele
mittlerweile ihre alleinige Aufgabe darin sahen, Schießwettkämpfe und Feste zu veranstalten. Es bedurfte erheblicher Anstrengungen, die Schützenbruderschaften wieder an ihre originären Aufgaben heranzuführen. Eine besonders schwierige Zeit hatten die Schützenbruderschaften unter Napoleon I. zu bewältigen. Viele
verloren ihr Vereinsvermögen und ihre Tätigkeiten werden ihnen untersagt. Erst nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 erlebten die Schützenbruderschaften eine Renaissance. Das Rheinland wird durch die Gebietsänderungen dem preußischen Reich zugeordnet und wird Entfaltung des Bruderschaftswesens von der preußischen Regierung nicht als störend empfunden.

In die Gegenwart

 

Nach den Verfassungen von 1848 und 1850 trugen die Schützenvereine und -bruderschaften wie alle anderen Vereine auch stark patriotische Züge. Eine vaterländische Gesinnung aller Mitglieder war nämlich Grundvoraussetzung für die behördliche Genehmigung. Eine große Zahl von überregionalen Vereinigungen wie z.B. der Deutsche Schützenbund stammen aus dieser Zeit.

Das 20. Jahrhundert brachte für das Bruderschaftswesens noch einmal harte Bewährungsproben und Überlebenskämpfe, als zum Ausbruch der beiden Weltkriege keine öffentlichen Veranstaltungen mehr abgehalten werden durften und nach den Kriegsenden von den Siegermächten die Ausübung des Schützenwesens vorübergehend untersagt wird, da diese zunächst einmal in den Bruderschaften paramilitärische Vereinigungen in den Reihen der Besiegten sahen. Erst durch den Einsatz und die
Überzeugungskraft vieler dem Schützenwesen Verbundener konnte nach Ende des 2. Weltkrieges der Bruderschaftsgedanken weiter gepflegt werden.

In den letzten Jahrzehnten haben sich besonders viele junge Menschen zu einem Beitritt in die verschiedenen Schützenbruderschaften entschließen können. Aus diesem Grund werden heutzutage nicht nur Schützenfeste sondern auch noch speziell für junge Leute ausgelegte "Jungschützentage" auf Bezirkverbandes-, Diözesanverbands- und sogar auf Bundesebene ausgerichtet. Hier werden Wettkämpfe in den verschiedensten Disziplinen veranstaltet.
Besonders beliebt sind die Fahnenschwenker-Wettbewerbe. Hier können die Fahnenschwenker ihr Können im Wettstreit gegen andere zur Show stellen, wo spektakuläre Würfe und ausgefeilte Choreographien die Regel sind.

 

Gliederung einer Schützenbruderschaft


Der oder die Vorsitzende einer Schützenbruderschaft ist der Brudermeister bzw. die Brudermeisterin. Dieser wird von der Mitgliederschaft regelmäßig mit dem weiteren Vorstand gewählt. In manchen Gegenden, z. B. Ostwestfalen, gliedern sich Schützenbruderschaften auch nach militärischen Rängen, hier wird der Vorsitzende Oberst oder Hauptmann genannt. Es gibt dann eine militärische Hierarchie im Vorstand. In verschiedenen Bruderschaften besteht auch eine Synergie zwischen beiden Gliederungsformen. So besteht der geschäftsführende Vorstand aus Brudermeister/in, Geschäftsführer/in usw., die einzelnen Untergruppierungen werden aber wiederum von Hauptleuten geführt und vertreten, denen ein Oberst als Mitglied des Hauptvorstandes vorsteht. In seltenen Fällen gibt es in Bruderschaften noch die sogenannte Regelbeförderung, wo jedes Jahr der Oberst als Vorsitzender ausscheidet und alle anderen Vorstandsmitglieder einen Posten nach oben nachrücken. Es muss also jedes Jahr ein neues
Vorstandsmitglied gewählt werden.

Geistliches Oberhaupt einer Bruderschaft ist der Präses. Bei diesem handelt es sich meistens um den Ortspfarrer der Gemeinde, in der die Bruderschaft beheimatet ist.
Untergruppierungen in einer Schützenbruderschaft sind die Jungschützengruppe und das Uniformiertenkorps sowie ein Fanfarenkorps oder Tambourkorps, welches durch einen Tambourmajor geleitet wird. Auch üblich ist die Aufteilung in Züge, Kompanien oder bei großen Bruderschaften sogar Bataillone.
Vielerorts gibt es dann noch Ehrenräte, Damengruppen und Schießabteilungen.
 
Struktur des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft Köln 1928 e.V.

Der Bund der Historischen Schützenbruderschaften weist folgende grundlegende Strukturierung auf: Bruderschafts-, Bezirksverbands-, Diözesanverbands- und Bundesverbandsebene, wobei Mitglieder des Verbandes ausschließlich die Bruderschaften sind. Das Statut des Bundes gibt diese hierarchische Gliederung des Verbandes vor. Wie immer jedoch keine Regel ohne Ausnahme. Im Diözesanverband Münster wird aufgrund seiner großen flächenmäßigen Ausdehnung mit den Landesbezirksverbänden noch eine weitere Zwischenebene eingerichtet. Für die Bruderschaften ist die Mitgliedschaft in allen Hierarchie-Stufen Pflicht.
 
Bundesebene

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Bund findet in drei Gremien statt: Bundesvertreterversammlung, Hauptvorstand und Präsidium.

Die Bundesvertreterversammlung ist das höchste meinungsbildende Organ des Bundes. Es setzt sich aus den Mitgliedern des Hauptvorstandes und den Delegierten der Bruderschaften zusammen. Die Bruderschaften haben in der Bundesvertreterversammlung je angefangener einhundert gemeldeten Mitgliedern eine Stimme.

Hauptaufgaben sind u.a. die Beratungen zum Jahresabschluss und Planung des Etats, sowie die Änderung des Statuts und seiner Anhänge. Zur Prüfung des Rechnungswesens bedient sich die Bundesvertreterversammlung zweier gewählter Kassenprüfer.

Der Hauptvorstand setzt sich aus den Bezirksbundesmeistern als Vorsitzenden der Bezirksverbände, dem Präsidium, Bundeskönig und Bundesprinz sowie den Diözesanjungschützenmeistern, -präsides, -schießmeistern und -fahnenschwenkmeistern zusammen. Im Hauptvorstand werden wichtige Entscheidungen für die Bundesvertreterversammlung vorbereitet und die entsprechende Stimmungslage der Bruderschaften zu diesen Themenkreisen erfragt. Aufgaben des Hauptvorstandes sind die Wahlen zu den Gremien des Verbandes und die Genehmigung größerer Rechtsgeschäfte des Bundes.

Das Präsidium ist das Leitungsgremium des Bundes. Die unterschiedliche Art der Bestellung der Mitglieder zeigt auf, dass hierbei eine weitgehende gleichverteilte Besetzung innerhalb der Diözesanverbände angestrebt ist und damit alle regionalen Gesichtspunkte ihren Einfluss haben sollen:

Der Hochmeister, die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes (Bundesschützenmeister, stellvertretender Bundesschützenmeister und Bundesschatzmeister), die Vorsitzenden der Ausschüsse und der Bundesschiessmeister werden durch den Hauptvorstand gewählt.

Der Bundesjungschützenmeister, der gleichzeitig dem Geschäftsführenden Vorstand angehört, und sein Stellvertreter als Vorsitzende des Bundes der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) sind geborene Mitglieder des Präsidiums.

Die Diözesanbundesmeister, als Vorsitzende der Diözesanverbände sind durch ihr Amt geborene Mitglieder des Präsidiums.

Je Diözesanverband werden bis zu zwei Diözesanvertreter ins Präsidium entsandt, die i.d.R. durch den Diözesanbruderrat bestimmt werden.

Der Bundespräses wird aufgrund der kirchenrechtlichen Bestimmungen, denen der Bund als katholischer Verband unterliegt, durch den Erzbischof von Köln ernannt.

Das Präsidium besorgt alle Angelegenheiten des Bundes, soweit diese nicht dem Hauptvorstand, der Bundesvertreterversammlung oder dem Geschäftsführenden Vorstand vorbehalten sind. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören insbesondere die Aufnahme neuer Mitglieder in den Bund, die Verleihung von Auszeichnungen des Bundes, die Verleihung von Ehrentiteln des Bundes und die Vergabe von Bundesveranstaltungen.

Der geschäftsführende Vorstand führt im Auftrag des Präsidiums die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bundes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen sich Vorstand und Präsidium der Bundesgeschäftsstelle. Zurzeit sind in der Bundesgeschäftsstelle fünf Mitarbeiterinnen tätig, deren Fachvorgesetzte der Bundesgeschäftsführer ist.

Diözesanebene

Der Bund hat sechs Diözesanverbände: Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn und Trier. In den Diözesanverbänden sind die Bezirksverbände und Bruderschaften nach ihrer Bistumszugehörigkeit zusammengefasst. Diese Einteilung ist jedoch nicht streng durchgehalten. Durch regionale Verhältnisse bedingt haben einige Bezirksverbände Bruderschaften aus zwei und mehr Bistümern. Dies ist naturgemäß vor allem in den Grenzregionen zwischen den Bistümern der Fall. Aber auch dort, wo Bruderschaften aus Bistümern dem Bund angehören, in denen kein Diözesanverband des Bundes existiert, weil dies aufgrund der wenigen Bruderschaften nicht sinnvoll erscheint. So sind die Bruderschaften aus dem Gebiet der neuen Bundesländer dem Diözesanverband Paderborn zugeordnet.

Die typische Veranstaltung der Diözesanverbände ist die Standartenübergabe, bei der die Diözesanstandarte an die Bruderschaft des neu ermittelten Diözesankönigs überreicht wird. Diese Bruderschaft ist dann im Sommer Ausrichter des Diözesankönigsfestes, welches zur besonderen Ehrung des Diözesankönigs in seinem Heimatort stattfindet.

In den letzten Jahren haben die Diözesanverbände wesentliche Aufgaben im Bereich der Bildungsarbeit übernommen. Neben der schon traditioneller Durchführung der Sachkundeausbildung für angehende Schießleiter werden die Diözesanverbände zukünftig meist in Zusammenarbeit mit den Diözesanverbänden der St. Sebastianus Schützenjugend (BdSJ) die Bildung in religiösen, gesellschaftspolitischen und vereinspraktischen Themenkreisen übernehmen.

Der Diözesanvorstand setzt sich grundsätzlich mit den gleichen Funktionen wie bei den Bezirksverbänden zusammen. Eine weitere Fortsetzung der Struktur findet sich im Diözesanbruderrat, der vom Diözesanvorstand und den Bezirksbundesmeistern gebildet wird. In der Diözesanversammlung beraten dann Bruderrat und die Vertreter der Bruderschaften über die anstehenden Themen.

Landesbezirksverbände

Die flächenmäßig große Ausdehnung des Bistums Münsters hat es erforderlich gemacht, eine weitere Untergliederungsebene einzurichten. Die Landesbezirksverbände Niederrhein, Münster und Oldenburger Münsterland-Hümling bilden somit die Zwischenebene zwischen dem Diözesanverband Münster und den einzelnen Bezirksverbänden.

Bezirksebene

Jede Bruderschaft des Bundes ist einem Bezirksverband eingegliedert. Die Grenzen der Bezirksverbände haben sich bei ihrer Gründung vielfach an die katholischen Dekanatsgrenzen anlehnt. Die Bezirksbundesmeister als Vorsitzende bilden die wichtigsten Informationsvermittler zwischen Bund und Bruderschaften. Da viele Bruderschaften an der jährlichen Bundesvertreterversammlung nicht teilnehmen können, sind sie auf die Weitergabe der Informationen durch die Bezirksbundesmeister angewiesen. Der Bezirksverband wird durch den Bezirksvorstand geleitet, dem die typischen Funktionsträger Bezirksbundesmeister, -geschäfts-führer, -kassierer, -schießmeister mit den jeweiligen Stellvertretern angehören. Für die geistliche Betreuung und Beratung wird durch die jeweiligen Diözesanbischöfe gemäß den kirchenrechtlichen Regelungen ein Bezirkspräses ernannt.

In den Bezirksverbänden, die nur wenige Mitgliedsbruderschaften aufweisen, gehören die Brudermeister dem Vorstand als geborene Mitglieder an. In den größeren Bezirksverbänden bilden die Brudermeister mit dem Bezirksvorstand den Bruderrat, der damit gleichsam die Mitgliederversammlung bildet.

Die Veranstaltungen, die nahezu in jedem Bezirksverband jährlich stattfinden, sind das Bezirksschützenfest mit Ermittlung des Bezirkskönigs und der Bezirksprinzen und -schülerprinzen, die Bruderratssitzung und der meist in der etwas ruhigeren Winterzeit stattfindende Einkehrtag, bei dem religiöse und auch praxisorientierte Referate der Weiterbildung in den Bruderschaften dienen. Für die Sportschützen steht die Bezirksmeisterschaft als Qualifikation für die Diözesanmeisterschaft auf dem Programm.

Schiedsgericht

Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten innerhalb aller Strukturen des Verbandes hat der Bund ein eigenes Schiedsgericht, dem zum Richteramt befähigte Juristen vorsitzen. Die Abwicklung der Verfahren und Verhandlungen erfolgt nach der Schiedsgerichtsordnung des Bundes.

 

Die Entstehung von Bezirks- / Diözesan- und Bundesverband

 

Man muss die Zeit, wie bereits in der eingangs erwähnten Historie, also vor 1931 und danach in den einzelnen Jahren auch beachten und kommentieren, wenn man die Entstehung und seine Entwicklung eines Bezirks- / Diözesan- / Bundesverbandes verstehen will.

Anfang Dezember 1926, acht Jahre nach Ende des Ersten Weltkrieges, schlossen sich die drei großen deutschen Schützenverbände zur „Reichsgemeinschaft für Kleinkaliberschießsport“ zusammen. Im selben Jahr rief Papst Pius XI. zur katholischen Aktion auf. Zwei Jahre später stellte sich die “Erzbruderschaft vom Heiligen Sebastianus“ diese Aktion zur Aufgabe.

Das Wirken der ,, Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus" in den Jahren 1928 bis 1949 in der Diözese Trier und seinen neugegründeten Bezirksverbänden sowie der Aufbau des Diözesanverbandes Trier mit seinen heute nunmehr 12 Bezirksverbänden, nach dem 2.Weltkrieg, ist bis zum heutigen Tage eine geschichtliche Einheit.

Als in den ersten Jahren nach dem 1. Weltkrieg wieder Schützenfeste gefeiert werden, stellte man fest, dass die gegenseitigen Besuche der befreundeten Bruderschaften doch zu wünschen übrig ließ. Es bestanden keine festen Verbindungen / Bindungen, die den einzelnen Bruderschaften ein Zusammengehörigkeitsgefühl gaben. Die Durchführung von Schützenfesten, ohne Beteiligung anderer Bruderschaften, war finanziell schwierig geworden. Das Bestreben sich in einem Bezirk / Verband zu vereinen, wird angestrebt. Es waren meistens mündliche Absprachen, die Bruderschaften untereinander verabredeten. So kam es, dass ein häufiger Wechsel von Bruderschaften von Verband zu Verband stattfand. Der erste Zusammenschluss von zwölf Bruderschaften ist bekannt aus dem Jahr 1926 mit der Gründung des Schützenbundes Pellenzia, der sich nach 1932 dem Bezirksverband Maria-Laach anschloss. In dieser Situation kam Hilfe durch den Willen und das Vorhaben einen Dachverband aller Schützenbruderschaften zu gründen. Die Idee eines regionalen Zusammenschlusses der Schützen unter dem Patronat der Benediktiner- Abtei Maria-Laach entstand 1926 und wird vom geistl. Rat Dr. Peter Louis, Abt Dr. ldefons Herwegen und Franz Fürst zu Salm-Reifferscheidt geboren.

Da Dr. Peter Louis, die treibende Kraft zur Verwirklichung der Idee einer Schützenorganisation auf der Grundlage der christlichen Weltanschauung, als Pfarrer in Leverkusen - Bürrig wirkte, bestanden für ihn im Kölner Raum und am Niederrhein zunächst die besten Voraussetzungen, mit Schützenvereinen ins Gespräch zu kommen und sie für die Gründung eines Schützenbundes zu gewinnen.

Als 1927/1928 die Schützenbruderschaften von Rheinland und Westfalen zur Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus sich zusammenschließen, wird „Gemeinrat Dr. Carl von Ehrenwall aus Ahrweiler“ einer der begeistertsten Verfechter des Zusammenschlusses der auf katholischem Boden erwachsenen Bruderschaften und Organisationen".
(Der Schützenbruder, Heft 1, Jahresbericht 1928, S. 3).