Bezirkskönigs- und Prinzenvogelschießen (historisch) auch Hochfest des Bezirksverbandes genannt

Dieses Schießen ist, gegenüber anderen Bezirksverbänden im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften wohl einmalig. Feiern die anderen Bezirksverbände ihr Hochfest so, dass dort, wie bei unserem Qualifikationsschießen der amtierenden silbertragenden Könige, ihren Bezirkskönig und damit den König der Könige ermitteln, der dann für das Bundeskönigsschießen qualifiziert ist, war der Gedanke der Gründungsväter in unserem Bezirksverband der, neben diesem Qualifikationsschießen, einen Bezirkskönig auszuschießen, wie in den Mitgliedsvereinen, die dann Majestät aller Mitgliedsvereine ist. Da dieses Schießen auf historische Art (Holzvogel) ausgetragen wird, hat der Bezirksverband Rhein-Ahr, neben einer sportlichen Bezirksmajestät in den verschiedenen Klassen, auch eine historische Majestät. Diese haben nur repräsentative Pflichten und sind nicht für ein übergeordnetes Schießen (Diözesan- bzw. Bundeskönigs- und Prinzenschießen) qualifiziert.
Jedes Mitglied des Bezirksverbands das als aktive(r) Schütz(e)Inn Schützentracht trägt, ist zur Teilnahme am Bezirkskönigsschießen berechtigt. Jeder Schütze / jede Schützin kann nur einmal Bezirkskönig(hist) werden.

 

Das Bezirkskönigs- und Prinzenvogelschießen wurde nach Gründung des Bezirksverbandes erstmals 1933 ausgetragen und findet seit 1966 immer auf der Anlage des Mitgliedsvereins statt, aus dessen Reihen der/die amtierende Bezirkskönig/in kommt. Es sei denn, dass der Mitgliedsverein keinen Schützenplatz hat bzw. aus technischen oder aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage ist, diese Großveranstaltung durchzuführen. Dann wird unter den Mitgliedsvereinen, die sich um die Veranstaltung bewerben, ausgelost.

 

Bitte links jeweils auf die Veranstaltung drücken und die Informationen sind je nach Größe zum lesen oder drucken bereitgestellt.

 

Schießen der Königinnen und Könige der Mitgliedsvereine zur Qualifikation für das Bundeskönigsschießen

Dieses Schießen wird einmal pro Jahr ausgetragen und dient der Ermittlung des Königs der Könige, im Bezirksverband auch "Bezirkskönig(sportl.)" genannt. Der Bezirkskönig(sportl.) ist nach dem Bezirkskönig(historisch) die zweite Majestät des BV und hat gleichzeitig in dem Jahr in dem er die Königswürde erringt, sich für den Start beim Bundeskönigsschießen qualifiziert, an dem er als Vertreter des BV teilnehmen kann.

Startberechtigt zum Qualifikationsschießen sind alle im jeweiligen Schützenjahr amtierenden Könige / Königinnen aus den Mitgliedsvereinen. 
Jeder Schütze / Schützin der/die diesen Wettbewerb gewonnen hat, ist analog zum Bundeskönigsschießen erst wieder nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren erneut startberechtigt.

 

Der Austragungsmodus entspricht 1 : 1 dem des Bundeskönigsschießens. Dadurch wird sichergestellt, dass der jeweils beste Schütze / die beste Schützin des Bezirksverbandes zum Bundeskönigsschießen entsandt wird.

 

Der Austragungsort des Qualifikationsschießens wird gem. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 08.01.2023 in Remagen mit dem  Bezirkskönigs- und Prinzenschießen ab 2023 zu einer Veranstaltung zusammengelegt und am 2. Wochenende im Oktober durchgeführt.

 

Sollte am Veranstaltungsort die Durchführung eines Qualifikationsschießens (Scheibe) nicht möglich sein, entscheidet der Bezirksvorstand in Absprache mit dem austragenden Mitgliedsverein für das Bezirkskönigs- und Prinzenschießen den Austragungsort.

 

Die bereits ausgelosten Austragungsorte für das Qualifikationsschießen ab 2023 entfallen.

 

Ergebnisse in den jeweiligen Jahren sind in der Chronik nachzulesen.